Heidefriedhof

Auf dem ursprünglich bereits 1913 von Hans Erlwein geplanten 70 ha großen Waldstück werden heute 25 ha als Friedhofsfläche genutzt. Auf dem Friedhof befinden sich neben unterschiedlichen Grabanlagen eine Kindergrabanlage und eine spezielle Grabanlage für Fehlgeburten.
Außerdem finden Sie auf dem Friedhofsgelände zahlreiche Gedenk- und Ehrengrabstätten.

Friedhofsbroschüre Heidefriedhof

Heidefriedhof „Informationen zu Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten”

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Flyer Baumbestattungen

Flyer Persönlichkeiten

Flyer Mensch Tier Bestattung

Grabanlagen auf dem Heidefriedhof

Auf den städtischen Friedhöfen bestehen verschiedene Grabfelder, mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften für Erd- und Urnenwahlgräber.
Bei Neuerwerb einer Grabstätte werden Ihnen von der Friedhofsverwaltung die Gestaltungsrichtlinien erläutert.

Näheres regelt die aktuell gültige Friedhofssatzung unter:

www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_friedhof.pdf

www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_friedhofsgebuehren.pdf

 

Die Feierhalle

Das Gebäude der Feierhalle wurde in den Jahren 1948 bis 1950 erbaut. In seiner naturnahen Gestaltung mit Sandsteinfassade und Schieferdach fügt sie sich harmonisch in die Landschaft der Jungen Heide ein.

Die große Feierhalle bietet 80 Sitzplätze. Sie ist für Sargfeiern und für Urnenfeiern ausgestattet. Die Sarglaufbahn gestattet verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung der Feierzeremonie für eine Sargfeier. Der Redner oder Geistliche kann vom Orgelspiel begleitet werden. Weitere Musiker können auf Wunsch den musikalischen Rahmen ergänzen. Die Feierhalle verfügt über eine moderne Musikanlage, auf der Tonträger mit den gewünschten Stücken abgespielt werden können.

Für Präsentationen von Bildern und Filmen steht ein Media-Center zur Verfügung. Verschiedene Möglichkeiten der Beleuchtung schaffen eine angemessene Raumstimmung. Die Mitarbeiter bereiten die Trauerfeier den Wünschen entsprechend vor und arrangieren gemeinsam mit den Angehörigen die Blumen und Dekorationen.

Der Feierraum

Der Feierraum bietet Sitzplätze für bis zu 15 Personen. Vor den Sargfeiern können die Angehörigen in der großen Feierhalle Abschied vom Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg nehmen.

Auch für Urnenfeiern im engsten Kreis steht dieser Raum zur Verfügung. Solisten oder die Wiedergabe von Tonträgern schaffen den gewünschten musikalischen Rahmen. Das Media-Center bietet die Möglichkeiten für Bild- und Filmpräsentationen. Die Mitarbeiter des Heidefriedhofs unterstützen und begleiten die Angehörigen.

Die Friedhofsverwaltung

In der Friedhofsverwaltung auf dem Heidefriedhof stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle Fragen, die den Friedhof betreffen, zur Verfügung.

Bei einer Beisetzungsanmeldung können sich die Angehörigen über die Beisetzungsmöglichkeiten und die Grabarten informieren. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern wird die Grabstelle ausgesucht.

Je nach Wunsch der Angehörigen und Arbeitsweise des ausgewählten Bestattungsinstitutes kann die Anmeldung zur Beisetzung zusammen mit dem Bestattungsinstitut erfolgen oder die Angehörigen wenden sich direkt an die Friedhofsverwaltung. Es sollten die persönlichen Daten des Verstorbenen und die Sterbeurkunde vorliegen. Auch hier ist wieder der nächste geschäftsfähige Angehörige verantwortlich und vertragsberechtigt.

Über den Ablauf der Trauerfeier, die Wahl des Raumes, die Musikempfehlung, Musiker- und Rednerbestellung und vieles mehr werden die Angehörigen beraten, um anschließend nach eigenem Wunsch die individuelle Trauerfeier gestalten zu können. Darüber hinaus geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Hinweise zur Friedhofssatzung und das Bestattungsgesetz, Grab lagen von verstorbenen Freunden und Bekannten und allgemeine Auskünfte.

Mögliche Grabstätten auf dem Heidefriedhof: Erdbestattung

Für die Sargbestattung können sowohl Wahl- als auch Reihengräber genutzt werden. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt für Kinder vor dem vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre, sonst 20 Jahre.

Erdwahlgrab

Die Angehörigen suchen zusammen mit der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte für den Verstorbenen aus. Es stehen dazu mehrere unterschiedliche Grabfelder zur Verfügung. Je nach Anlage des Grabfeldes kann dort ein Grabstein oder ein Holzgrabmahl aufgestellt werden. Eine Wahlgrabstätte erwerben Sie für eine Nutzungsdauer bis zu 20 Jahren. Je nach Größe der Grabstelle können in einem Wahlgrab mehrere Sargbestattungen und zusätzliche Urnenbeisetzungen erfolgen. Nach Ablauf der Grabnutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsdauer für jeweils 5 Jahre möglich. Oft werden Erdwahlgräber als Familiengrabstätten genutzt. Eine besondere Form der Erdwahlgräber sind Kindererdwahlgräber.

Erdreihengrab

Reihengräber werden stets für eine einzige Sargbestattung vergeben. Die Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach belegt. Die Reservierung einer Grabstelle innerhalb der Reihe ist nicht möglich. Die Nutzungszeit eines Erdreihengrabes entspricht der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Für die Gestaltung und Pflege der Grabstelle sowie deren Beräumung am Ende der Nutzungszeit sorgen die Angehörigen eigenverantwortlich.

Sarggemeinschaftsanlage

In der Sarggemeinschaftsanlage erhalten die Grabstellen keine Namensnennungen. Zu- und Ausbettungen sind nicht möglich. Die Flächen werden 6 Monate nach der Beisetzung eben angelegt und mit Rasen eingesät. Die Rasenpflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Die Grabstellen werden für eine Grabnutzungszeit von 20 Jahren vergeben und sind als Erdreihengräber nicht verlängerbar.

Anlage für die Bestattung verstorbener Muslime

Für Mitbürger islamischen Glaubens gibt es auf dem Heidefriedhof ein speziell abgetrenntes Grabfeld mit einer besonderen Ausrichtung der Gräber nach Osten.

Flyer Muslimische Grabanlage

Buddhistische Grabanlage

Die besondere Gestaltung der buddhistischen Anlage ist für alle Besucher des Friedhofes ein Anziehungspunkt. Entsprechend der buddhistischen Lehre und Kultur sind Sarg- und Urnenbeisetzungen für alle buddhistischen Schulen möglich. Die Grabstellen sollen in ihrer Gestaltung von der Gleichheit aller Menschen im Glauben an die Lehre Buddhas im Leben und auch dem Tode geprägt sein.

Mögliche Grabstätten auf dem Heidefriedhof: Urnenbeisetzung

Eine übliche Bestattungsform ist die Urnenbeisetzung. Für Urnen gibt es ebenfalls Wahl- und Reihengräber.
Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

Urnenwahlgrab

Die Angehörigen suchen zusammen mit der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte für den Verstorbenen aus. Urnenwahlgräber können bis zu 4 Urnen, mehrstellige Urnenwahlgräber bis zu 8 Urnen aufnehmen. Bei Urnenwahlgräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden.

Urnenreihengrab

Urnenreihengräber werden stets für eine einzige Urnenbeisetzung vergeben. Die einzelnen Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach belegt. Als Urnenreihengräber gelten auch Gemeinschaftsanlagen. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Urnengemeinschaftsgräber (UGG)

Urnengemeinschaftsgräber sind Grabstätten für mehrere Verstorbene, die mit Namen, Geburts- und Sterbejahr auf einem gemeinsamen Grabmal vermerkt sind. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 20 Jahre erworben, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei dieser Grabart können keine Ausbettungen erfolgen.

Urnengemeinschaftsanlage (UGA)

Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Rasenfläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätten. Die Beisetzungen erfolgen der Reihe nach. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 20 Jahre erworben, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei dieser Grabart sind keine Ausbettungen möglich.

Kindergrabanlage

Kindergräber gibt es auf dem Friedhof in einer speziellen Anlage sowohl als Wahlgräber für Erdbeisetzungen wie auch als Urnenwahlgräber für Urnenbeisetzungen. Die Wahlgräber sind dabei immer einstellig, wobei sich die Grabgröße nach dem Alter der Verstorbenen richtet. Die Aufstellung eines Holzgrabmales ist möglich.

Fehlgeburtenanlage

Die Fehlgeburtenanlage ist eine spezielle Gemeinschaftsanlage zur Bestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern unter 500g. Das Besondere an dieser Anlage besteht darin, dass Einzelurnen, Sammelurnen und auch Erdbestattungen möglich sind. Die Pflege dieser Anlage erfolgt über das Friedhofspersonal.

Baumgrabanlage

Die Urnen werden einzeln in der Nähe eines Baumes beigesetzt. Nach der Beisetzung wird die Stelle wieder dem Waldboden angeglichen. Die Nutzungszeit entspricht der Ruhefrist von 20 Jahren für Urnen. Sie kann nicht verlängert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Baum. Die Pflege der Grabanlage wird durch das Friedhofspersonal vorgenommen. Entsprechend dem Charakter der Baumgrabanlage als naturbelassenes Waldstück ist eine individuelle Gestaltung durch Pflanzen, Blumenschmuck oder Ähnliches nicht möglich. Bei dieser Grabart können keine Ausbettungen erfolgen.

Baumwahlgrab am Einzelbaum

Im Randbereich des Friedhofs befinden sich ausgewählte Bäume an denen man bis zu vier Urnen beisetzen kann. Die Grabstellen werden für 20 Jahre mit Verlängerungsoption erworben. Die Grabstelleninhaber können hier ein oder zwei kleine liegende Grabmale auf der Fläche um den Baum, unter Beachtung des Wurzelschutzes aufbringen. Die individuelle Grabpflege sollte den naturnahen Gegebenheiten der Umgebung nicht entgegenstehen. Im Rahmen der Verkehrssicherung werden die Flächen von größeren Ästen beräumt, ohne den Waldcharakter zu stören. Erforderliche Ersatzpflanzungen des Baumes werden je nach den örtlichen Bedingungen in unmittelbarer Nähe angestrebt.

Urnenwahlgrab am Gruppenbaum

Um ausgewählte Bäume in bestimmten Bereichen im Friedhofsgelände werden Kreisflächen in vier Kreissegmente geteilt. Jedes Segment ist ein Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen. Zur Namensnennung kann ein kleines, liegendes Grabmal entsprechend der Friedhofssatzung mit einer Größe von 0,25m² aufgebracht werden. Die Grabstelleninhaber können selbst entscheiden, wie viele Kreissegmente sie erwerben wollen. Die Grabstellen werden für 20 Jahre erworben, die bei der zweiten Beisetzung und bei Ablauf auf Wunsch verlängert werden. Eine der Umgebung angepasste individuelle Grabpflege durch die Angehörigen ist möglich aber nicht zwingend notwendig und kann jederzeit eingestellt oder wieder aufgenommen werden. Dabei ist ein Schutzbereich von 1,50 m um den Baum zum Schutz der Wurzeln einzuhalten. Die Flächen werden im Rahmen der allgemeinen Grabfeldpflege in Ordnung gehalten. Erforderliche Ersatzpflanzungen des Baumes werden je nach den örtlichen Bedingungen in unmittelbarer Nähe angestrebt.

Partnergräber im grünen Band

Partnergräber werden für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen vergeben. Die Grabstellen sind in einer Fläche mit dauerhaften Stauden und Kleingehölzen eingebettet. Es gibt vorbereitete Reihen- und Rundanlagen. Die Errichtung eines Holz- oder Steingrabmales ist erwünscht. Die Angehörigen haben die Möglichkeit auf einer kleinen Fläche Schalen und Vasen abzustellen. Die Grabstellen werden im Rahmen der Flächenpflege vom Friedhofspersonal betreut. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Gemeinschaftgräber und Gemeinschaftsanlagen durch den Friedhof gepflegt werden. Die Friedhofsverwaltung bittet darum, dass zum Ablegen von Kränzen und Blumen die dafür vorgesehenen Plätze verwendet werden.

* Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@bestattungen-dresden.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Parkmöglichkeiten sind direkt am Friedhof. Sie erreichen den Friedhof auch mit Bus und Straßenbahn. Mit dem Bus bis zur Haltestelle Heidefriedhof, mit der Straßenbahnlinie 3 bis zur Endhaltestelle (von dort ca. 10 Min. Fußweg). Die Haltestelle wird auch vom Regionalverkehr bedient, Linien 326, 457 und 458.