Der Städtische Bestattungsdienst Die Städtischen Friedhöfe Das Krematorium
Leistungen
Vorsorge
Todesfall - Was ist zu tun?
Aktuelle Informationen
Das Unternehmen
Kontakt
Impressum

© by
KJH WEBDesign

Ansprechpartner  Bestattungsarten  Bestattungsartikel  Verabschiedungs-
und Feierraum
Trauerfeier  Trauerbewältigung 

Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung eines Verstorbenen erfolgt ausschließlich auf staatlich genehmigten und registrierten Bestattungsplätzen. Nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG ) muss sie innerhalb von 5 Kalendertagen vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden eine Verlängerung der Wartefrist beantragt werden. Die Bescheidung des Antrages ist gebührenplichtig.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung darf nur in nach den gesetzlichen Regelungen entsprechend ausgestatteten und vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigten Krematorien durchgeführt werden. Gemäß dem Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG) muss eine Einäscherung innerhalb von 7 Kalendertagen vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden einen Verlängerung der Wartefrist beantragt werden. Die Bescheidung des Antrages ist gebührenplichtig.

Seebestattung

Nach der Einäscherung (Feuerbestattung) wird die Urne mit den Aschresten der/des Verstorbenen an eine vom Auftraggeber zu wählendes Bestattungsunternehmen, welches Seebestattungen durchführt, gesandt. Seebestattungen können weltweit in den dafür vorgesehenen Meeresregionen erfolgen.

Erdbestattung- Sarg Feuerbestattung - Urnen Seebestattung