Grabanlagen unserer Friedhöfe

Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden

Auf den städtischen Friedhöfen bestehen verschiedene Grabfelder, mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeistzungen.
Näheres regelt die aktuell gültige Friedhofssatzung unter
www.dresden.de/satzungen

Erdbestattung

Die Sargbeisetzung gilt noch heute als die klassische Form der Bestattung.
Angeboten werden dazu sowohl Wahl- als auch Reihengräber.
Die gesetzliche Ruhefrist beträgt:

  • für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre
  • für Kinder vom 2. bis zum 13. Lebensjahr 15 Jahre
  • für Verstorbene ab dem 14. Lebensjahr 20 Jahre.

Mögliche Grabstätten

Erdwahlgrab
Erdwahlgrab Bei Wahlgräbern ist es möglich, die Lage des Grabes auf dem Friedhof zusammen mit Angehörigen auszusuchen.
Es stehen dazu mehrere unterschiedliche Grabfelder zur Verfügung. Je nach Anlage des Grabfeldes kann dort ein Grabstein oder ein Holzgrabmahl aufgestellt werden. Eine Wahlgrabstätte erwerben Sie für eine Nutzungsdauer bis zu 20 Jahren.
Je nach Größe der Grabstelle können in einem Wahlgrab mehrere Sargbeisetzungen erfolgen. Nach Ablauf der Grabnutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsdauer für jeweils 5 Jahre möglich. Oft werden Wahlgräber als Familiengrabstätten genutzt. Eine besondere Form der Wahlgräber sind Kindergräber.
Erdreihengrab
Erdreihengräber Reihengräber werden stets für eine einzige Sargbeisetzung vergeben. Die Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach belegt. Die Reservierung einer Grabstelle innerhalb der Reihe ist nicht möglich. Die Nutzungszeit eines Reihengrabes entspricht der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Für die Gestaltung und Pflege der Grabstelle sowie deren Beräumung am Ende der Nutzungszeit sorgen die Angehörigen eigenverantwortlich.

Urnenbeisetzung

Eine Bestattungsform, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Urnenbeisetzung. Für Urnen gibt es ebenfalls Wahl- und Reihengräber. Die gesetzliche Ruhefrist für Aschen beträgt 20 Jahre.

Mögliche Grabstätten

Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrab Urnenwahlgräber haben eine Größe von ca. 1m² und können bis zu 4 Urnen aufnehmen, mehrstellige Urnenwahlgräber sogar bis zu 8 Urnen.
Kolumbarium
Kolumbarium Eine besondere Form eines Urnenwahlgrabes stellt die oberirdische Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium dar.
Doppelmauerstellen
Doppelmauerstellen Eine weitere besondere Grabart sind die Doppelmauerstellen (Partnerstellen).
Sie wurden auf dem Urnenhain Tolkewitz unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten saniert. Hier werden bis zu zwei Urnen in einer Grabstelle beigesetzt. Diese Art der Grabstelle wird gern von Ehepartnern gewählt. Auf einer Metalltafel erscheinen Name, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen. Die Pflege der Doppelmauerstellen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Urnenreihengrab
Urnenreihengräber Urnenreihengräber werden stets für eine einzige Urnenbeisetzung vergeben.
Die einzelnen Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach belegt. Als Urnenreihengräber gelten auch Reihenmauerstellen und Gemeinschaftsanlagen.
Urnengemeinschaftsgräber (UGG)
Urnengemeinschaftsgräber (UGG) Urnengemeinschaftsgräber sind Grabstätten für mehrere Verstorbene, die mit Namen und Jahreszahlen auf einem gemeinsamen Grabmal vermerkt sind.
Die Grabfläche wird mit jahreszeitlichen Blumen bepflanzt und gepflegt.
Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Urnengemeinschaftsanlage (UGA) Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Rasenfläche ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätten. Die Beisetzungen erfolgen der Reihe nach.
Baumgrabanlage
Baumgrabanlage Die Urnen werden einzeln in der Nähe eines Baumes beigesetzt. Nach der Beisetzung wird die Stelle wieder dem Waldboden angeglichen. Die Nutzungszeit entspricht der Ruhefrist von 20 Jahren für Urnen. Sie kann nicht verlängert werden.
Die Pflege der Grabanlage wird durch das Friedhofspersonal vorgenommen. Entsprechend dem Charakter der Baumgrabanlage als naturbelassenes Waldstück ist eine individuelle Gestaltung durch Pflanzen, Blumenschmuck oder ähnliches nicht möglich.