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Todesfall - Was ist zu tun?

Kerzen
Todesfall im Ausland
In jedem Fall muss die Beurkundung des Sterbefalles in dem Land erfolgen, in dem er eingetreten ist.

Bei einem Todesfall im Ausland ist unbedingt die Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft zu empfehlen, um Unterstützung bei Regelung der Formalitäten zu erhalten.
Sollte eine entsprechende Versicherung vorhanden sein, so ist der Versicherungsgeber umgehend zu informieren, damit die weitere Vorgehensweise festgelegt werden kann.

Sie müssen zunächst auch im Ausland ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung des Sterbefalles beauftragen. Sind die Formalitäten soweit erledigt, dass eine Überführung der/des Verstorbenen erfolgen kann, gibt es mehrere Möglichkeiten diese zu veranlassen:

  • Bei Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung veranlasst der Versicherungsgeber die Überführung.
  • Sie beauftragen ein deutsches Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit der Überführung aus dem Ausland und der Übernahme aller weiteren Leistungen bis zur Beisetzung der/des Verstorbenen.
  • Sie beauftragen ein im Ausland ansässiges Bestattungsunternehmen mit der Überführung der/des Verstorbenen nach Deutschland. In diesem Fall müssen Sie persönlich auf dem Friedhof, auf dem die Beisetzung stattfinden soll, vorsprechen.
  • Sie beauftragen ein international tätiges Unternehmen, welches sich auf Auslandsüberführungen von Verstorbenen spezialisiert hat. Auch in diesem Fall müssen Sie bezüglich der Beisetzung persönlich auf dem Friedhof vorsprechen.
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