| In jedem Fall muss die Beurkundung des Sterbefalles in dem Bundesland erfolgen, in dem er eingetreten ist.
Sprechen Sie deshalb nach Erhalt der vom Arzt ausgestellten Totenscheine bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in dem Bundesland vor, in dem sich der Todesfall ereignet hat, um den Sterbefall anzumelden.
Um eine Überführung bzw. die Beisetzung in einem anderen Bundesland zu veranlassen, ist es erforderlich, entweder mit dem bereits in Anspruch genommenen Bestattungsinstitut die entsprechenden Modalitäten zu vereinbaren oder bei einem Bestattungsinstitut in Ihrem Bundesland vorzusprechen, um hier die Modalitäten für eine Überführung bzw. Beisetzung zu vereinbaren.
Im Falle einer Urnenbeisetzung in einem anderen Bundesland ist die persönliche Vorsprache bei dem Friedhof, auf dem die Beisetzung stattfinden soll, erforderlich. Erst dann erfolgt die schriftliche Urnenanforderung des Friedhofes. Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung einer Beisetzung auf dem Friedhof eine Sterbeurkunde vorgelegt werden muss.
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