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Todesfall - Was ist zu tun?

Kerzen
Tod von Früh- oder Fehlgeburten
Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500 g werden nicht in das Sterberegister eingetragen (keine Ausstellung von Sterbeurkunden), da sie nicht bestattungspflichtig sind.
In diesen Fällen erfolgt die Beisetzung im Auftrag der Krankenhäuser in einer separaten Anlage auf dem Heidefriedhof Dresden. Besteht der Wunsch der Eltern, an dieser Beisetzung teilzunehmen, so steht dem nichts im Wege.
Eltern, die eine Einzelbeisetzung von Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500 g durchführen möchten, sprechen bitte bei uns vor, um die entsprechenden Modalitäten zu vereinbaren.

Bei Früh- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht über 500 g werden vom Arzt Totenscheine ausgestellt. Die Eltern müssen danach das Bestattungsinstitut aufsuchen, um den Sterbefall anzumelden und alle weiteren Modalitäten für die Abwicklung des Sterbefalles zu vereinbaren.

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