| Die Information der Angehörigen über den Tod, der im öffentlichen Raum eintritt, erfolgt durch die Polizei.
Alle persönlichen Gegenstände, die der Verstorbene bei sich hatte, sowie die durch den Arzt ausgestellten Totenscheine werden von der Polizei an die Angehörigen übergeben.
Bei vielen Todesfällen aus dem öffentlichen Raum wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet.
Für die Bearbeitung dieser Sterbefälle ist eine Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich.
Nach der Übergabe der Unterlagen durch die Polizei suchen Sie bitte das Bestattungsinstitut auf, um den Sterbefall anzumelden und alle weiteren Modalitäten bezüglich der Abwicklung des Sterbefalles zu vereinbaren. Dabei ist es unerheblich, ob die Freigabe der Staatsanwaltschaft bereits vorliegt.
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