Bestattungsarten
Erdbestattung
Die Erdbestattung eines Verstorbenen erfolgt ausschließlich auf staatlich genehmigten und registrierten Bestat- tungsplätzen. Nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz (SächsBestG) muss sie innerhalb von 8 Tagen vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesundheitsamt der Landes- hauptstadt Dresden eine Verlängerung der Wartefrist beantragt werden. Die Bescheidung des Antrages ist gebüh- renpflichtig.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung darf nur nach den gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden. Gemäß dem Sächsischen Be- stattungsgesetz (SächsBestG) muss eine Einäscherung innerhalb von 8 Tagen vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesund- heitsamt der Landeshauptstadt Dresden eine Verlängerung der Wartefrist beantragt werden. Die Bescheidung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Seebestattung
Nach der Einäscherung (Feuer- bestattung) wird die Urne mit den Ascheresten der/des Verstorbenen an eine vom Auftraggeber zu wählendes Bestattungsunternehmen, welches Seebestattungen durchführt, gesandt. Seebestattungen können weltweit in den dafür vorgesehenen Meeres- regionen erfolgen.






