Bekanntmachung über die steuerrechtliche Neuordnung einzelner Gebührenbereiche zum 01.01.2027

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden zum 01.01.2027 einzelne Gebührenbereiche (Friedhofsgebührensatzung) umsatzsteuerpflichtig. Auf die jeweiligen Preise ist daher ab dem 01.01.2027 die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zu erheben. Die betroffenen Leistungsbereiche finden Sie unter folgendem link:

 

Anlage 1 Friedhofsgebührensatzung

 

 

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