Hinweis zur Auflösung von Urnengemeinschaftsgräbern auf dem Heidefriedhof nach Ablauf der Ruhefrist
Die Urnengemeinschaftsgräber der Anlage, die in den Jahren von 1999 bis 2005 belegt wurde, haben das Ende der nach Sächsischem Bestattungsgesetz festgelegten Ruhefrist von 20 Jahren erreicht.
Für eine künftige neue Belegung wird die Anlage im Laufe des Jahres 2026 aufgelöst und zurück gebaut.
Die Friedhofsverwaltung