Bestattungsarten
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die Beisetzung des Verstorbenen mit einem Sarg, bei dem dieser nach einer gewünschten Trauerfeier dem Erdboden übergeben wird. Eine Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden und muss in der Regel 8 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Bei der Auswahl der Grabstellen unterscheidet man zwischen Wahl- und Reihengräbern.
Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung sollte möglichst zu Lebzeiten schriftlich bekundet werden. Ist dies nicht erkennbar, zählt der Wille des nächsten Bestattungsfürsorgeberechtigten, welcher im Sinne des Verstorbenen handelt. Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg im Krematorium. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Eine Trauerfeier für den Verstorbenen kann sowohl vor der Einäscherung aber auch danach erfolgen. Eine Einäscherung darf frühestens 48 Stunden und muss 8 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung sind verschiedene Grabarten und Bestattungsformen möglich, darunter z.B. eine See- oder Baumbestattung.
Seebestattung
Nach der Einäscherung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen an die gewünschte Reederei versendet. Die Beisetzung erfolgt außerhalb der Drei-Meilen-Zone, in den dafür bestimmten Gebieten des Meeres. Für die Seebestattung ist eine spezielle wasserlösliche Seeurne notwendig. Die Zeremonie findet in aller Stille statt oder auf Wunsch im Beisein der Angehörigen. Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte mit dem markierten Beisetzungsort, der auf jährlichen Gedenkfahrten aufgesucht werden kann.
Baumbestattung
Bei der Baumbestattung wird die Urne des Verstorbenen am Fuße eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden. Eine Grabpflege ist bei dieser Form der Bestattung nicht zwingend notwendig, da dies die Natur übernimmt. Bei der Baumbestattung gibt es Einzel- und Familienbäume oder sogenannte Gemeinschaftsstellen. Eine Auswahl finden Sie auf dem Heidefriedhof.