Der Nordfriedhof
Der Friedhof wurde 1901 am Rande der Dresdner Heide als Garnisonsfriedhof der Sächsischen Armee angelegt. Im Jahre 1930 erfolgte die Umbenennung in Standortfriedhof. 1946 vollzog sich ein weiterer Namenswechsel. Er wird seit dem Nordfriedhof genannt und ging 1961 in städtischen Besitz über. Die Fläche des Friedhofs beträgt ca. 3,5 ha. Auf dem Gelände befinden sich die Ruhestätten von bedeutenden Persönlichkeiten, wie z.B. die Gedenkstätte Oster und das Familiengrab Olbricht und auch zahlreiche Soldatengräber.
Anhand der Grabstätten lässt sich die Militärgeschichte zu Anfang des 20. Jahrhunderts nachvollziehen. Beispiele dafür sind die Gräber der Kriegsminister Sachsens „Carl Paul Edler von der Planitz” sowie „Hans Karl Adolf von Carlowitz”. Natürlich gibt es auf dem Nordfriedhof auch zahlreiche Grabstellen von zivilen Bürgern der Stadt Dresden. Die Feierhalle unmittelbar am Eingang des Friedhofs fügt sich mit ihrer klassischen Architektur harmonisch in die Landschaft ein. Sie wird zur Zeit nicht genutzt.
Friedhofsbroschüre Nordfriedhof
Nordfriedhof „Informationen zu Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten”
Grabanlagen auf dem Nordfriedhof
Der Neuerwerb einer Grabstätte ist auf dem Nordfriedhof nur in einer Abteilung mit besonderen Gestaltungsrichtlinien möglich.
Bei Neuerwerb einer Grabstätte werden Ihnen von der Friedhofsverwaltung die Gestaltungsrichtlinien erläutert.
Näheres regelt die aktuell gültige Friedhofssatzung unter:
www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_friedhof.pdf
www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_friedhofsgebuehren.pdf
Der Nordfriedhof wird über den Heidefriedhof verwaltet.
Mögliche Grabstätten auf dem Nordfriedhof: Erdbestattung
Für die Sargbestattung können Wahlgräber genutzt werden. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt für Kinder vor dem vollendeten 2. Lebensjahr 10 Jahre, sonst 20 Jahre.

Die Angehörigen suchen zusammen mit der Friedhofsverwaltung eine Grabstätte für den Verstorbenen aus. Es stehen dafür mehrere unterschiedliche Grabfelder zur Verfügung. Je nach Anlage des Grabfeldes kann dort ein Grabstein oder ein Holzgrabmal aufgestellt werden. Eine Wahlgrabstätte erwerben Sie für eine Nutzungsdauer bis zu 20 Jahren. Je nach Größe der Grabstelle können in einem Wahlgrab mehrere Sargbestattungen und zusätzliche Urnenbeisetzungen erfolgen. Nach Ablauf der Grabnutzungszeit ist eine Verlängerung der Nutzungsdauer für jeweils 5 Jahre möglich. Oft werden Erdwahlgräber als Familiengrabstätten genutzt.
Mögliche Grabstätten auf dem Nordfriedhof: Urnenbeisetzung
Eine übliche Bestattungsform ist die Urnenbeisetzung. Dafür stehen Wahlgräber und Urnenwahlgräber zur Verfügung. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre.
Ansprechpartner: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Mario Fischer Fachbereichsleiter |
Manuela Gütte Sachbearbeiterin |
Maria Pietsch Sachbearbeiterin |
Öffnungszeiten Verwaltung
Moritzburger Landstraße 299 (Friedhofsverwaltung Heidefriedhof Dresden)
April bis Oktober | ||
Mo | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Di | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-17:00 Uhr |
Mi | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Do | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Fr | 08:00-13:00 Uhr |
November bis März | ||
Mo | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Di | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Mi | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Do | 08:00-12:00 Uhr | 12:30-15:30 Uhr |
Fr | 08:00-13:00 Uhr |
Öffnungszeiten Friedhof
Januar | 07:00-18:00 Uhr |
Februar | 07:00-18:00 Uhr |
März | 07:00-18:00 Uhr |
April | 07:00-20:00 Uhr |
Mai | 07:00-20:00 Uhr |
Juni | 07:00-20:00 Uhr |
Juli | 07:00-20:00 Uhr |
August | 07:00-20:00 Uhr |
September | 07:00-20:00 Uhr |
Oktober | 07:00-20:00 Uhr |
November | 07:00-18:00 Uhr |
Dezember | 07:00-18:00 Uhr |
Adresse Nordfriedhof:
Kannenhenkelweg 1, 01099 Dresden
Telefon: 0351 - 8498958
E-Mail: heidefriedhof@bestattungen-dresden.de